Gebühren


Gebühren/Zahlungsmodalitäten

Gebühren:
Ab dem 22.11.2022 tritt die neue Gebührenordnung in Kraft, die mit Preiserhöhungen einhergeht

Die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT) ist ein Bundesgesetz, das die Gebühren für alle tiermedizinischen Leistungen verbindlich festlegt. Sie wurde im Jahr 1978 eingeführt und seit 1999 inhaltlich nicht mehr verändert. Die Gebühren wurden seitdem nur einmalig im Jahr 2017 um 12% erhöht.

In der GOT sind alle Einzelposten einer Behandlung Ihres Haustieres mit einer festen Preisspanne verbindlich festgehalten. Eine Über- sowie Unterschreitung dieser Preise ist vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen und sogar strafbar.

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung? Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“) 

Achtung:  NEU!
„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
 
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt.
 
Was ändert sich für Sie? Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist: - Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.  - Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
 
Wann handelt es sich um Notdienst?  Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: - täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), - von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie - von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
 Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.
Samstags biete ich eine reguläre Terminsprechstunde  an, die meistens für Operationen in Anspruch genommen wird . Hier fällt keine Notdienstgebühr an. Für Notfälle ohne Termin wird jedoch die Notdienstgebühr fällig.
 Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)

Zahlungsmodalitäten:

Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung in bar  oder per EC Karte  abgerechnet, Sie erhalten dann eine Rechnung.






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